Ruf - Arthen Login
staatl. anerk. Heilpädagoginnen
zertifiziert durch den BHP e.V.

Kosten

Die Kosten für eine heilpädagogische Förderung können vom Jugendamt übernommen werden, wenn bei einem Kind eine seelische Behinderung vorliegt oder es von einer solchen bedroht ist (§ 35a KJHG).
Ansonsten werden die anfallenden Kosten für Kurse und Förderangebote privat abgerechnet.

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